Zu aller Anfang

 

 

Regelungsbedarf zur Erzeugung von Verbindlichkeiten muss sich als unabweisbar dartun können.

Höchstpersönliches ist von Allgemeinverbindlichem zu scheiden.

Was man nicht begründen kann, darf keine Verbindlichkeit beanspruchen.
– Die Menschen sind es häufig selbst schuld, wenn sie vorschnell etwas als Begründung akzeptieren.

Glaubenssachen sind gemäß ihrer Sinnhaftigkeit einstufbar.
– … und eben auch verwerfbar. Zu dieser Haltung aus Besonnenheit und Mut muss man sich durchringen.

Freiheit beruht auf der Selbsterfahrung des Geistes, über den Sinneseindrücken zu stehen, nicht stets, nicht in Allem, aber prinzipiell; beruht auf der Selbsterfahrung des Geistes, sich selbst das Gesetz des eigenen Handelns geben zu können.
– … wieso kniet man nicht nieder, still bei sich, vor Rührung und Dank ob dieses existentiellen Geschenks; wieso kämpfen nur so wenige für die Verteidigung und Kultivierung dieser existentiellen Fähigkeit?